Jagdgenossenschaft
Allgemeines
In einer Jagdgenossenschaft sind alle Grundeigentümer einer Gemeinde vereint, die jeweils weniger als 75 ha Grundfläche besitzen (sonst Eigenjagdbezirk) und zusammen über eine Fläche von mindestens 150 ha verfügen (gemeinschaftlicher Jagdbezirk).
Die Mitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft wird kraft Gesetzes erworben bzw. verloren. Man spricht deshalb auch von einer Zwangsmitgliedschaft. Ein Austritt aus der Jagdgenossenschaft ist – ausgenommen über die Befriedung der Flächen nach § 6a BJG (Ethik-Flächen) – nicht möglich.
Die Jagdgenossenschaft ist eine Körperschaften des öffentlichen Rechts und unterliegt der staatlichen Kontrolle. Die Aufsichtsbehörde für die Jagdgenossenschaft Alhausen ist die Abteilung Sicherheit und Ordnung (Untere Jagdbehörde) des Kreises Höxter.
Die Mitglieder einer Jagdgenossenschaft, sogenannte Jagdgenossen, sind die Eigentümer der „bejagdbaren“ Flächen. In sogenannten „befriedeten Bezirken“, z.B. Hausgärten ruht die Jagd, wobei eine beschränkte Ausübung der Jagd behördlich gestattet werden kann.
Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche.
Satzung
Eine Jagdgenossenschaft muss zur Regelung ihrer Aufgaben eine Satzung erstellen. Die aktuelle Satzung aus März 2024 ist als Anlage beigefügt.
Jagdvorstand, Schriftführer, Kassenführer
Der jetzige Jagdvorstand, Schriftführer und Kassenführer wurde von der Genossenschaftsversammlung am 23.02.2024 für eine Amtszeit von 4 Geschäftsjahren gewählt.
Vorsteher: Rolf Ovenhausen Vertreter: Bernhard Böhler
Beisitzer: Ferdinand Brakhane Vertreter: Franz Josef Menne
Beisitzer: Siegfried Körner Vertreter: Hubertus Kleine
Schriftführer: Ferdinand Brakhane
Kassenführer: Elmar Hengst
Jagdkataster
Die Jagdgenossenschaft führt ein Jagdkataster, in dem die Eigentümerinnen und Eigentümer der zum Gebiet der Jagdgenossenschaft gehörenden Grundflächen und deren Größen ausgewiesen werden. Zur Zeit hat die Jagdgenossenschaft 107 Mitglieder incl. der Kirchen- und Kapellengemeinschaft, des Kreises Höxter und der Stadt Bad Driburg. Eigentümerwechsel sind dem Vorstand der Jagdgenossenschaft unverzüglich mitzuteilen. Die Einsicht in das Jagdkataster ist aus Datenschutzgründen nur Mitgliedern der Jagdgenossenschaft gestattet.
Jagdverpachtung
Gegenstand des Jagdpachtvertrages ist der gemeinschaftliche Jagdbezirk Alhausen, Bezirk Nr. 9, der Gemeinde Bad Driburg mit einer Fläche von zur Zeit 389 Hektar. Jagdpächter ist Herr Stephan Hunke, 33415 Verl, Holter Landstraße 155. Gemeinsam mit seinem Vater führt er das Unternehmen Schwenkgrill Partyservice Hunke GbR. Die Pachtzeit begann am 01.04.2023 und endet am 31.03.2028. Der Pächter hat die Befugnis wildlebende dem Jagdrecht unterliegende Tiere zu hegen, sie zu bejagen und sich diese als Jagdbeute anzueignen. Der Pächter hat sich außerdem verpflichtet, auf den Kreis- und Gemeindestraßen in seinem Revier anfallendes Verkehrsunfallwild ordnungsgemäß zu entsorgen.
Jagd trägt außerdem dazu bei, Tierseuchen zu vermeiden, wie etwa Schweinepest oder Tollwut, und hilft wirtschaftliche Schäden abzuwenden, wie etwa Verbiss- und Schälschäden im Wald und Fraß- und Wühlschäden auf Wiesen und Feldern.
Als Ansprechpartner vor Ort ist Ferdinand Brakhane der Kreispolizeibehörde Höxter gemeldet.